Allgemeine Geschäftsbedingungen von ub.unitel GmbH
Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Kaufverträge und Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Mit diesen unseren AGB inhaltlich nicht übereinstimmende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluß von uns schriftlich anerkannt werden. Gegenbestätigungen des Käufers mit entsprechendem Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ub.unitel eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. ub.unitel behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Zeichnungen und Maße, Abbildungen und Angaben in Prospekten oder Anzeigen sind unverbindlich. Unsere Mitarbeiter sind lediglich befugt, Beschreibungen der zum Verkauf stehenden Produkte, Materialien und Stoffe zu geben. Für die richtige Auswahl haftet allein der Käufer. Änderungen, insbesondere jene die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten. Für Software gelten immer die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
Preise
Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Lager Sandersdorf einschließlich branchenüblicher normaler Verpackung aber zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Datum, nicht aber vor Klärung aller Vertragsbestimmungen. Bei durch den Käufer gewünschten Änderungen bestimmt sich der Beginn der Lieferfrist nach dem Datum der Änderungsbestätigung. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger und richtiger Belieferung. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht des Käufers vom Vertrag. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbständige Leistung. Unitel Bürosysteme ist im Fall von nicht selbst zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die den Lieferschein unterschreibende Person gilt uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt. Diese Personen gelten als ermächtigt, das Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins anzuerkennen.
Gewährleistung und Haftung
Wir gewährleisten, daß die von uns gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Mängel sind ub.unitel schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Qualitäts- und Quantitätsmängel sowie offensichtliche Falschlieferungen sind bei ub.unitel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen ab Lieferung zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel der vorbezeichneten Art und nicht offensichtliche Falschlieferungen sind unverzüglich nach Sichtbarwerden, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Lieferung zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte sechs Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Käufer ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalteilen entsprechen, verfällt jeder Anspruch auf Gewährleistung. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen von Leistungen durch ub.unitel die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände oder vollbrachte Leistungen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Haftung aus sonstigen Gründen
Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlaß von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Zahlungen
Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum in bar oder mit Scheck oder per Banküberweisung zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Wechsel oder Scheck gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Bei Zielüberschreitung tritt ohne Mahnung Verzug ein. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
Eigentumsvorbehalt
ub.unitel GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt, oder unsere schriftliche Zustimmung hierfür einholt. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer davon in Kenntnis zu setzen.
Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Hauptsitz des Lieferers. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
Allgemeine Bedingungen für Software-Lizenz-Verträge
"3D office"
1. Allgemeines
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für die Lizensierung von "3D office light", 3D office complete", "3D office sales" und „3D office sales Netzwerk" nachfolgend "3D office". Soweit Datenbestände (Dateien, Datenbankmaterial) beinhaltet sind, sind sie Teil von "3D office" und unterliegen den Bedingungen dieses Vertrages.
2. Vertragsgegenstand
ub.unitel GmbH gewährt dem Auftraggeber ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, "3D office" in der Bundesrepublik Deutschland und Europa selbst zu nutzen.
Zum Einsatz von "3D office" notwendige Betriebssysteme oder -software, etc. gehören nicht zu "3D office".
3. Nutzungsumfang
"Nutzen" umfaßt das vollständige oder teilweise Einspeichern (Kopieren) von "3D office" auf Personalcomputern, die Ausführung der Programme, die Verarbeitung der Datenbestände und die Herstellung von weiteren Kopien dieses Materials in maschinenlesbarer Form, soweit dies für den vertraglichen Nutzen notwendig ist. Das Anfertigen von Kopien oder andere Vervielfältigungen von überlassenen Programmen oder Unterlagen ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch und nur zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig.
Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jedweder Art in "3D office" sind nicht gestattet. Insbesondere ist eine vollständige oder teilweise Rücksetzung von Programmen in die Form eines Quellprogrammes (Disassemblierung) verboten.
Eine weitergehende Verwertung, insbesondere eine Mehrfachnutzung von "3D office", ist untersagt.
4. Nutzungsvorbehalt
Der Auftraggeber ist nach vollständiger Bezahlung der Vergütung berechtigt, "3D office" gemäß Ziffer 2 und 3 zu nutzen.
Für die Versionen "complete", "sales" und "sales netzwerk" wird dem Auftraggeber ein Hardwareschutz (Dongle) je Lizenz übergeben. Dieser Hardwareschutz wird bei Verlust nicht ersetzt.
Bei technischem Versagen nimmt ub.unitel eine Überprüfung des Gerätes vor. Bei Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Fehlbedienung oder höhere Gewalt am Hardwareschutz trägt der Auftraggeber die Kosten der Instandsetzung. (Dieser Absatz gilt nicht für den Einsatz von "3D office light".)
Der Auftraggeber ist verpflichtet die Lizenzbestimmungen von ub.unitel einzuhalten.
5. Schutz von "3D office"
Unbeschadet der unter Ziffer 2 und 3 eingeräumten Nutzungsrechte behält ub.unitel alle Rechte an "3D office" einschließlich aller vom Auftraggeber hergestellten Kopien oder Teilkopien von "3D office" in der überlassenen, abgeänderten und bearbeiteten Fassung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in "3D office" enthaltenen Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte in der überlassenen Fassung von "3D office" unverändert beizubehalten.
6. Gewährleistung
Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, daß sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind.
ub.unitel übernimmt während des Bestehens der Gewährleistung die Gewähr dafür, daß "3D office" oder sonstige von ub.unitel zu erbringende Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
"3D OFFICE" ist fehlerhaft, wenn es die in seiner Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, seinen Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so daß die Nutzung verhindert oder beeinträchtigt wird.
Statt einer Fehlerbeseitigung kann ub.unitel dem Auftraggeber die Benutzung einer neuen Programmversion bzw. die Benutzung einer Alternativlösung anbieten. Der Auftraggeber ist zur Annahme der neuen Programmversion oder Alternativlösung nicht verpflichtet. Der Auftraggeber darf die Abnahme nur aus nachprüfbar wichtigem Grund ablehnen. Die Ablehnung ist schriftlich nachvollziehbar zu begründen. Eine Haftung ist dann auf den Kaufpreis beschränkt.
ub.unitel übernimmt keine Haftung für Schäden die aus der Nutzung von "3D office" entstehen.Insbesondere übernimmt ub.unitel keine Haftung für Möbelbibliotheken der Hersteller, deren Beschreibungen und Preise.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für "3D office" vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
Jegliche Haftung für Schäden aus der Nutzung von "3D office" ist auf den Kaufpreis beschränkt.
7. Schlußbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Software-Lizenz-Vertrages bedürfen der Schriftform.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von ub.unitel auf Dritte zu übertragen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.